Das WLTP-Verfahren

Das „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“, kurz WLTP ersetzt das veraltete NEFZ-Verfahren („Neue Europäische Fahrzyklus“) zur Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionswerte. Ein modernes Zertifizierungsverfahren sollte jedoch möglichst realitätsnahe Werte liefern, mit deren Hilfe Sie verschiedene Fahrzeugtypen vergleichen können. Diesem Anspruch wird das NEFZ-Ver­fahren nicht mehr gerecht. Aufgrund dessen wurde das WLTP-Verfahren von einer Initiative der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) entwickelt. Der WLTP-Ver­fahren basiert auf empirisch erhobenen, realen Fahr­daten von Routen in Asien, Europa und den USA. Ausserdem müssen die Verbrauchswerte spezifisch für jedes Fahrzeug ausgewiesen werden. Das heisst: Bei der Ermittlung der Zertifizierungswerte werden die Masse, der Luft- und Roll­widerstand sowie die Sonderausstattungen berück­sichtigt. Das heisst, dass der WLTP-Test den Unterschied von einem Fahrzeug zu einem Fahrzeug mit CombiFuel-System genau messen kann.

 

Real Driving Emissions (RDE)

Bei dem neuen Zertifizierungsverfahren werden Schadstoff­emissionen im realen Fahrzeugbetrieb auf der Strasse gemessen. Die Ermittlung der „Real Driving Emissions“, kurz RDE, soll sicherstellen, dass Schadstoffgrenzwerte für Stickoxide und die Partikelanzahl nicht nur unter Labor­bedingungen während dem WLTP-Test, sondern auch im realen Strassenverkehr eingehalten werden. Dafür werden PEMS-Geräte (Portable Emission Measurement System) am Fahrzeug befestigt und so der Schadstoffanteil in den Abgasen während der Fahrt gemessen. Ein sogenannter Konformitätsfaktor (Conformity Factor, CF) gibt an, um wie viel höher die im Strassenverkehr gemessenen Werte im Vergleich zu den WLTP-Laborwerten maximal sein dürfen. Nach einer Übergangsphase dürfen die Werte für Stickoxide und die Partikelanzahl bei der Abgasnorm Euro 6d noch um 50 % über den im Labor vorgeschriebenen Werten liegen. Dieser Aufschlag bildet die Messtoleranz der portablen Messgeräte in RDE-Tests ab und soll jährlich überprüft sowie gegebenenfalls reduziert werden.